Ratgeber Riester Rente

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Riester Rente: Das müssen Sie wissen

Die Riester Rente oder auch Förder-Rente ist eine ergänzende Altersvorsorge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese geförderte, privat finanzierte Rente gehört somit zur so genannten 3. Säule der Altersvorsorge. Die Verträge werden mit staatlichen Leistungen gefördert, außerdem gibt es eine Reihe von Sonderabzugsmöglichkeiten. WhoFinance erklärt, was Sie wissen müssen.

Überblick Riester Rente

Der Begriff Riester Rente geht auf den Namen von Bundesarbeitsminister Walter Riester zurück, während dessen Amtszeit diese staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge eingeführt wurde.

Die Riester Rente ist im Rahmen des Altersvermögensgesetzes eingeführt worden und im § 10a, 79 ff. des Einkommensteuergesetzes geregelt. Einer der Gründe für die Einführung der Riester Rente war dabei die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau eines typischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt hat, von 70% auf 67% reduziert wurde.

Neben Arbeitern und Angestellten in der freien Wirtschaft sind auch Beamte, Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes förderberechtigt. Auf Grund des staatlichen Zuschusses und der steuermindernden Abzugsfähigkeit ist diese Art der Zusatzrente vor allem für diese Berufsgruppen eine sehr interessante Variante der Altersvorsorge.

Nutzen der Riester Rente

Jeder, der in Deutschland gesetzlich rentenversichert ist, kann eine Riester Rente abschließen. Beamte, Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes können diese Art der privaten Altersvorsorge ebenfalls in Anspruch nehmen. Für Selbstständige lohnt sich die Riester Rente nicht, denn sie können keine steuerliche Förderung in Anspruch nehmen.

Die Kürzungen und das Absinken des gesetzlichen Rentenniveaus werden sich zukünftig vor allem auf junge Menschen auswirken. Auf Grund des demographischen Wandels reicht die alleinige Altersvorsorge im Bereich der gesetzlichen Rente nicht mehr aus. Also ist die Riester Rente besonders für junge Arbeitnehmer oder Berufseinsteiger eine in Betracht zu ziehende Altersvorsorge.

Die Fördergrundlage bei der Riester Rente beträgt dabei vier Prozent Ihres Jahresbruttoeinkommens. Auf diesen Betrag zahlt der Staat Zulagen.

Wer früh mit den Einzahlungen beginnt, kann im Rentenalter auf höhere Auszahlungen setzen. So kann der Lebensstandard durch diese Art der privaten Zusatzrente auch im Alter aufrechterhalten werden.

Riester Rente: Zulagen und Steuervorteile

Aus Riester Verträgen sind eine jährliche Grundzulage von 154 Euro und zusätzlich eine Zulage von 185 Euro pro Kind (300 Euro für ab 2008 Geborene) möglich. Das zuständige Finanzamt prüft, ob für Sie eine Steuererstattung günstiger ist oder eine Auszahlung der jeweiligen Zulagen.

Sollten Sie arbeitslos werden und Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beziehen, bleiben die von Ihnen bis dahin angesparten Einzahlungen in die Riester Rente unberührt. Bei den meisten anderen Formen von Sparverträgen oder Rentenversicherungen gibt es diesen besonderen Schutz des eingezahlten Kapitals nicht.

Denn: Im Falle einer Arbeitslosigkeit müssen Sie zunächst die eigenen Ersparnisse für Ihren Lebensunterhalt verwenden, bevor Sie Anspruch auf staatliche Unterstützung erhalten. Die Riester Rente ist hier eine Ausnahme: Das angesparte Kapital dieser privaten Altersvorsorge wird in die Berechnungen zum Arbeitslosengeld II nicht mit einbezogen.

Riester Rente: Höhe der staatlichen Förderung

Die Höhe der staatlichen Riester Förderung hängt davon ab, wie viel der Sparer jährlich in den Riester Vertrag einbezahlt hat. Von der sogenannten ,,vollen Riester Förderung" spricht man, wenn die vier Prozent des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens im Rahmen eines Riester Vertrages angespart worden sind.

Riester Rente: Welche passt zu Ihnen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Riester Vertrag abzuschließen. Um diese Altersvorsorge auf eine optimale Basis zu stellen, sollten im Vorfeld immer die wichtigsten Kriterien wie Alter, Risikogruppe, gewünschte Art der Investition, Renteneintrittsalter, Lebensumstände und Wünsche an Ihre monatlichen Bezüge im Alter beachtet werden und in Ihr individuelles Altersvorsorge-Konzept mit einfließen.

Auch die Frage, wie sicherheits- bzw. risikoorientiert Ihre Altersvorsorge gestaltet werden soll, spielt bei der Riester Rente eine wichtige Rolle. Fachkundige Berater helfen Ihnen an dieser Stelle weiter und schnüren für Sie ein individuelles Riester Vorsorgepaket, um Ihre private Altersvorsorge auf eine optimale Basis zu stellen.


Wer hat Anspruch auf Riester Förderung?

Wer privat fürs Alter vorsorgen will, ist sich häufig unsicher, ob er berechtigt, ist eine staatliche Förderung im Rahmen der Riester Rente in Anspruch zu nehmen. WhoFinance erklärt, wer genau die Riester Förderung erhält und wie hoch die staatlichen Zulagen bzw. steuerlichen Förderungen bei der Riester Rente sind. weiterlesen

Wer Anspruch auf eine Riester Förderung hat

Jeder, der in Deutschland gesetzlich rentenversichert ist, kann die Riester Rente nutzen. In Bezug auf die staatliche Förderung und die Gewährung der Riester Zulage gibt es einige Voraussetzungen, die es jeweils zu erfüllen gilt.

Einen Anspruch auf Förderung haben:

  • Arbeitnehmer, die gesetzlich rentenversichert sind
  • Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung
  • Landwirte, die in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind
  • Berufssoldaten
  • Auszubildende
  • nicht Erwerbstätige in der dreijährigen Kindererziehungszeit
  • pflichtversicherte Selbstständige (Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer)
  • geringfügig Beschäftigte (bis 400 Euro), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld
  • Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
  • Bezieher von Arbeitslosengeld
  • Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld
  • Mitglieder geistlicher Genossenschaften
  • behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen
  • Seelotsen
  • Künstler, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind

Wenn Ehepartner der oben genannten Personengruppen einen eigenen Riestervertrag abschließen, können die staatlichen Riester Zulagen und Steuervorteile ebenfalls ausgeschöpft werden. Dies gilt auch für selbstständig oder freiberuflich Tätige, deren Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig sind und eine eigene Riester Vorsorge abgeschlossen haben.

Besonders attraktiv ist die Riester Rente sicherlich bei Familien mit (vielen) Kindern. Diese werden vom Staat besonders hoch gefördert.

Die Riester Förderung im Detail

Die staatliche Förderung begann im Jahr 2002 und setzt sich aus Zulagen und steuerlichen Vorteilen zusammen. Damals wurde eine stufenweise Staffelung beschlossen:

Personen, die inklusive Zulage einen Teil ihres versicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens zur Vorsorge aufwenden, bekommen die volle Zulage. Dabei gilt: Wer

ab 2002: 1 Prozent des Bruttoeinkommens

ab 2004: 2 Prozent des Bruttoeinkommens

ab 2006: 3 Prozent des Bruttoeinkommens

ab 2008: 4 Prozent des Bruttoeinkommens

in eine Riester Rente steckt, erhält die entsprechende Förderung.

Das sind:

ab 2002: 38 Euro Grundzulage und 46 Euro Kinderzulage

ab 2004: 76 Euro Grundzulage und 92 Euro Kinderzulage

ab 2006: 114 Euro Grundzulage und 138 Euro Kinderzulage

ab 2008: 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage

Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden, bekommen eine jährliche Zulage von 300 Euro. Dabei können bis zu 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dabei wird die erhaltene Riester Zulage von der maximal möglichen Steuerersparnis abgezogen.

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