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19.09.2022 !!! Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform 2022 !!! Als Grundstückseigentümerin oder -eigentümer sind Sie verpflichtet, die "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" für Ihr Grundstück bis zum 31.Oktober 2022 abzugeben. In der Regel haben Sie hierzu bereits im Laufe des Jahres einen Brief Ihres Finanzamtes erhalten. Wenn Sie hier bisher noch nicht tätig geworden sind, drängt die Zeit dazu so langsam, da der Prozess der Erklärung auch etwas Zeit benötigt. Ganz einfach und auch ohne ELSTER-Zugang können Sie diese Erklärung unter grundsteuererklaereung-fuer-privateigentum.de erstellen und abgeben. Zur weiteren Bearbeitung erhalten Sie zunächst nach erster Beantragung einen Freischaltcode per Brief, mit dem Sie dann die Erklärung abschließend bearbeiten und abschicken können. Wie immer: Bei Fragen und benötigter Hilfe bin ich gerne für Sie da......rufen Sie mich einfach an.

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