Kann das Corona-Virus Berufsunfähigkeit auslösen?
Versicherungsschutz in der Corona-Krise
Wenn bereits ein BU-Vertrag bzw. eine BU-Absicherung besteht, dann ist das Risiko mitversichert.
Bei einer BU-Absicherung kommt es grundsätzlich nicht darauf an, welche gesundheitliche Einschränkung eingetreten ist. Dies gilt ebenso für Krankheiten, die bislang unbekannt waren, wie bspw. das aktuelle Corona-Virus. Die Wahrscheinlichkeit durch das Corona-Virus berufsunfähig zu werden, ist nach aktuellem Stand jedoch sehr unwahrscheinlich.
Es gelten die regulären BU-Bedingungen des jeweiligen Versicherers, die zu beachten sind.
Tipp: Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den existentiellen Absicherungen. Es gilt je jünger, um so günstiger und je gesünder, um so umfassender der Versicherungsschutz. Es gibt bereits für Schüler, Studenten und Auszubildende günstige Startertarife. Jetzt beraten lassen!
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