Greift die Infektionsklausel in der BU bei einer Infektion durch das Corona-Virus?

Greift die Infektionsklausel in der BU bei einer Infektion durch das Corona-Virus?

Versicherungsschutz in der Corona-Krise

Ja. Wird dem Versicherten nach Infektionsschutzgesetz die berufliche Tätigkeit für mindestens sechs Monate untersagt, dann greift die Infektionsklausel und die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente wird ausgezahlt. Tipp: Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den existentiellen Absicherungen. Es gilt je jünger, um so günstiger und je gesünder, um so umfassender der Versicherungsschutz. Es gibt bereits für Schüler, Studenten und Auszubildende günstige Startertarife. Jetzt beraten lassen!

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Dieser Beitrag wurde am 06.04.2020 veröffentlicht von:
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