Muss ich wirklich ein Testament verfassen?
Grundsätzlich besteht keine Pflicht, ein eigenes Testament zu verfassen.
Hat der Verstorbene keinen letzten Willen festgehalten, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie bestimmt, wer welchen Anteil des Erbes erhält. Der hinterbliebene Ehepartner wird als Erstes berücksichtigt. Gleich danach folgen die Erben erster Ordnung – die Kinder und Enkel.
Gibt es keine Erben erster Ordnung, kommen die Erben zweiter Ordnung, wie Geschwister oder Eltern, zum Zug. Gibt es auch hier niemanden, haben die Angehörigen der dritten oder auch vierten Ordnung Erbanspruch.
Individuelle Wünsche und Interessen des Erblassers werden bei der gesetzlichen Erbfolge demnach nicht berücksichtigt!
Wer sicherstellen möchte, dass sein Nachlass wie gewünscht aufgeteilt wird, kommt um ein Testament nicht herum. Besonders für Patchworkfamilien und unverheiratete Paare ist ein Vorausdenken unabdingbar.
Wichtig: Damit ein Testament wirksam ist und richtig interpretiert werden kann, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Die zuvor genannten Formvorschriften müssen eingehalten werden, alle Wünsche eindeutig und unmissverständlich formuliert sein.
Als Ruhestandsplaner weise ich stets auf mögliche Fallstricke hin und begleite Sie darin, diese durch Experten aufzulösen. Haben Sie bereits die Konsequenzen Ihres Ablebens durchdacht?
*Dies ist keine Rechtsberatung und kann diese auch nicht ersetzen.