Welche Auswirkungen hat die zum 1. Januar 2022 anstehende Rechnungszinssenkung auf Altersvorsorge, Arbeitskraft- und Hinterbliebenenabsicherungen?
Altersvorsorge verteuert sich zum 1. Januar 2022 - Handeln Sie jetzt!
Das Thema Rente und Altersvorsorge ist aktueller denn je. Einer aktuellen Studie von Union Investment und dem Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg (Vorsorgeatlas Deutschland 2021) zufolge deckt die gesetzliche Rente im Durchschnitt nicht einmal die Hälfte des letzten Bruttoeinkommens. Wer sich folglich auf die gesetzliche Rente verlässt wird seinen Lebensstandard im Alter nicht aufrechterhalten können. Die Private Altersvorsorge als weiteres Standbein fürs Alter ist somit unabdingbar.
Im Zuge der anhaltenden Niedrigzinsphase wird zum 1. Januar 2022 der Höchstrechnungszins, welcher Auswirkungen auf die Kalkulation von Altersvorsorge-, Arbeitskraftabsicherungs- und Hinterbliebenenprodukte hat, abgesenkt. Für die vorgenannten Produktarten bedeutet das eine Schlechterstellung der Versicherten in Form von Verteuerung dieser Produkte bzw. einer Reduzierung von Leistungen.
Die gute Nachricht: Wer noch in 2021 handelt, kann sich in den genannten Produktarten vor einer Verteuerung bzw. einer Reduzierung von Leistungen schützen. Für vor dem Jahreswechsel abgeschlossene Verträge besteht nämlich Bestandsschutz
Erfahren Sie in unserem Online-Kundenseminar (17.11.2021 18:30 Uhr bis 19:15 Uhr), für welche Personen es besonders sinnvoll ist, zu handeln: für Sie selbst, Ihre Kinder, Patenkinder etc. Neben dem Fachwissen enthält das Kundenseminar auch viele Fallbeispiele.
Anmeldung unter folgendem Link:
https://register.gotowebinar.com/register/6774465391311181072
Sofern Sie Fragen haben, weitere Informationen oder einen individuellen Beratungstermin zu dieser Thematik wünschen, melden Sie sich gerne direkt bei mir.
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