Modernisierungsdarlehen

Modernisierungsdarlehen
Eine Modernisierung ist oft notwendig, um den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten oder sogar zu steigern. Ob es um energiesparende Maßnahmen, die Modernisierung von Küche oder Bad oder die Renovierung des Dachgeschosses geht – mit einem Modernisierungsdarlehen stehen Ihnen die finanziellen Mittel zur Verfügung, um Ihr Zuhause auf den neuesten Stand zu bringen. Warum ist ein Modernisierungsdarlehen notwendig? Nun, neben der Wertsteigerung Ihrer Immobilie können Sie von zahlreichen weiteren Vorteilen profitieren. Eine moderne und energetisch optimierte Immobilie bedeutet oft niedrigere Energiekosten und eine verbesserte Wohnqualität für Sie und Ihre Familie. Zudem kann eine attraktive und zeitgemäße Gestaltung Ihr Wohlbefinden steigern und den Wohnkomfort erhöhen. Gebäudeenergiegesetz (GEG) – was ist das? Seit November 2020 fasst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen und stellt zahlreiche Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden. • Energetische Anforderungen für beheizte und klimatisierte Gebäude • Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden • Energetische Mindestanforderungen an Neubauten • Anteile an regenerativen Energien vor, die ein Neubau zum Heizen oder auch Kühlen verwenden muss • Nachrüst- und Austauschpflichten von Eigentümern von Bestandsgebäuden • Austausch- und/ oder Nachrüstpflichten unabhängig von einer geplanten Sanierung für MFH Sanierungspflicht bei Eigentumswechsel nach GEG • Egal ob Hauskauf, Erbe oder Schenkung – bei Eigentümerwechsel hat der neue Eigentümer die Pflicht gesetzlich vorgeschriebene energetische Sanierungen durchzuführen • Bei EFH / 2FH mit Baujahr vor 2002 haben Neueigentümer 2 Jahre Zeit den Sanierungspflichten nachzukommen • Pflichtmaßnahmen: 1) Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches (wenn DG zu Wohnraum ausgebaut ist) 2) Austausch Öl- / Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind 3) Ungedämmte Heizungs-/Warmwasserrohre müssen gedämmt werden • Es besteht zudem die Pflicht ein kostenloses Beratungsgespräch bei einem zugelassenen Energieberater zu vereinbaren • Freiwillige Modernisierungen – wenn Bauteile verändert oder erneuert werden sollen, gibt es GEG Mindeststandards: 1) Einzelmaßnahmen (Fenstertausch / Erneuerung Fassade etc.) → es sind bestimmte Anforderungswert an den u-Wert zu beachten 2) Bei umfassenden Modernisierungen wird vergleichbar mit einem Neubau eine energetische Gesamtbilanz erstellt Tipp: Sanierungskosten lassen sich über die KfW-Seite übersichtlich errechnen. Zur Bestätigung der Nutzungsbedingung auf der KfW-Seite einfach das Handy drehen! https://sanierungsrechner.kfw.de/ Energieausweis: Was sagt er aus und wie lese ich ihn richtig? Endenergiebedarf Die Energie, die in einem Haus tatsächlich verbraucht wird → Entscheidend für die Banken → „Grüne Produkte“ Primärenergiebedarf • Berücksichtigt vorgelagerte Prozesse wie Speicherung, Transport, Umwandlung von Energie (die bei diesen Prozessen verlorene Energie wird hier ebenfalls berücksichtigt) • Berücksichtigt entsprechende Nachhaltigkeits- und Energieeffizienzaspekte TIPP!: Wo beantrage ich den Energieausweis? • Energieberater • Architekt / Bauträger • Internet, z.B. https://www.blitz-ausweis.de/verbrauch_wohngebaeude_schritt01.aspx https://www.express-pass.de/ Um für Sie zu prüfen, welches das für Sie passende Modernisierungsdarlehen ist, vereinbaren Sie mit mir einen Gesprächstermin einfach unter der Rubrik > €Suite / Klick zur Terminvereinbarung. Es gibt eine Vielzahl von Modernisierungsdarlehen und auch eine gute Lösung für Sie und Ihre Immobilie. Ich freue mich auf Ihre Nachricht. Viele Grüße, Ingo Schaefer

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Dieser Beitrag wurde am 27.06.2023 veröffentlicht von:
Ingo Schaefer

aus Hannover

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