Erstellung von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Unternehmervollmacht, Sorgerechtsverfügung, Testament

Jeder entscheidet gerne für sich selbst! Es kann aber auch Situationen geben, in denen das nicht geht, z.B. wenn man nach einem Unfall im Koma liegt oder schwer krank ist. Hoffentlich passiert das nie, aber was wenn? Für diesen Fall sollten Sie Ihrem Umfeld klare Anweisungen geben, wie Sie Entscheidungen gerne getroffen hätten. Das ist sehr hilfreich! Die Annahme, das kann der offizielle Partner regeln, ist falsch! Auch er braucht eine Legitimation. Und wer will seinem Partner zumuten, über künstliche Ernährung oder ähnliches zu entscheiden. Auch sollte ein Vertrauter die Befugnis haben, Zahlungen für Sie auszuführen. Und damit sind wir in dem Bereich Vollmachten. Das ist ein Thema, das zwingend notwendig ist, und jeder gerne vor sich herschiebt. Ich helfe Ihnen, dass dieses Thema für Sie bestens geregelt ist. Sprechen Sie mich darauf an!

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Marc Rohr

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Dieser Beitrag wurde am 07.11.2023 veröffentlicht von:
Marc Rohr

aus Saarbrücken

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