Anpassung der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 01.01.2024

Anpassung der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 01.01.2024

Nutzt die Angebote der BEG und der Kfw falls Ihr über die Sanierung Eurer Immobilien nachdenkt und sprecht mich an. Aktuelle Fördertabellen zu den Effizienz-Einzelmaßnahmen und Heizungstausch stelle ich gerne zur Verfügung.

Die BEG umfasst vier BEG-Teilprogramme:

• „Wohngebäude (BEG WG) – Sanierung von Wohngebäuden“,

• „Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Sanierung von Nichtwohngebäuden“ sowie

• „Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden“.

• „Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN) – Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden“

Die Änderungen der BEG EM im Überblick:

1. Einzelmaßnahmen für den Heizungstausch werden zukünftig bei der KfW (bisher BAFA) beantragt:

  • Antragsstellung von Privatpersonen für Einfamilienhäuser voraussichtlich ab dem 27.02.2024 möglich.
    Für alle anderen Antragstellergruppen wird stufenweise die Beantragung im Laufe des Jahres ermöglicht
  • Der Heizungstausch kann seit dem 01.01.2024 beauftragt und der Förderantrag – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden.
  • 30% Grundförderung (alle Antragstellergruppen)
  • 5% Effizienzbonus für geeignete Wärmepumpen (alle Antragstellergruppen)
  • 20% Klimageschwindigkeitsbonus für frühzeitigen Austausch von alten, funktionstüchtigen Heizungen (Selbstnutzende)
  • 30% Einkommensbonus für zu versteuernde HH-Einkommen von bis zu 40 TEUR (Selbstnutzende)
  • Max. 70% Fördersatz bei max. 30 TEUR förderfähigen Ausgaben (max. 21 TEUR Zuschuss)

2. Effizienz-Einzelmaßnahmen werden weiterhin bei der BAFA beantragt:

  • Antragstellung bereits seit dem 01.01.2024 möglich
  • max. möglicher Fördersatz weiterhin 20%
  • Neue Grenzen für max. förderfähige Ausgaben: 60 TEUR mit Sanierungsfahrplan, 30 TEUR ohne
  • Heizungstausch und Effizienz-Einzelmaßnahmen neuerdings kombinierbar mit max. förderfähigen Ausgaben von 90 TEUR (bisher 60 TEUR pro Kalenderjahr)

3. Neuer Ergänzungskredit der KfW:

  • Wird über Finanzierungspartner beantragt
  • 120 TEUR Kreditsumme pro Wohneinheit
  • Zinsvergünstigt für Selbstnutzer mit HH-Einkommen bis 90 TEUR
  • Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit der Heizungsförderung oder den Effizienz-Einzelmaßnahmen möglich
  • Förderkonditionen, Ablauf und Zeitpunkt der Beantragung noch nicht bekannt (Stand 05.01.2024)

Ronald Reich

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Dieser Beitrag wurde am 05.01.2024 veröffentlicht von:
Ronald Reich

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