Zertifikat Nachhaltigkeits-Berater der inaf

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Seit dem 2. August 2022 muss ich Euch bei einer Beratung von Versicherungsanlageprodukten zur Altersvorsorge nach Euren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen. Das schreibt die europäische IDD-Richtline vor. Sie regelt auch konkret, wie diese Aspekte berücksichtigt werden sollen. Ihr könnt z. B. entscheiden, ob Ihr mit Euren Sparbeiträgen einen positiven Beitrag im Hinblick auf die Umweltziele der EU-Taxonomie oder soziale und ethische Ziele leisten möchtet. Zusätzlich könnt Ihr entscheiden, ob Ihr negative Auswirkungen verhindern möchtet. Ein komplexer Umstand, der einen gesteigerten Beratungsbedarf nach sich zieht. Deshalb hatte ich mich schon im Juni 2021 zertifizieren lassen, wie die Nachhaltigkeitspräferenzen gesetzeskonform und transparent in die Beratung einzubeziehen ist und mir dazu viel Hintergrundwissen angeeignet.

Ronald Reich

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Dieser Beitrag wurde am 16.05.2023 veröffentlicht von:
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aus Kiel

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