Welche Änderungen ergeben sich durch Corona im Steuerjahr 2020?

Welche Änderungen ergeben sich durch Corona im Steuerjahr 2020?

Erleicherungen durch Corona im Steuerjahr 2020 - Fazit: Mehrere Einsparungen im Steuerjahr 2020 möglich

Die Coronakrise hat den Arbeitsalltag von Arbeitnehmern im Jahr 2020 maßgeblich verändert. Dies wirkt sich auch auf die Steuererklärung aus. Diese verspricht für 2020 einige Erleichterungen. Neu ist etwa die Homeoffice-Pauschale und höhere Freibeträge. Künftig können sich Pendlerinnen und Pendler außerdem über mehr Kilometergeld freuen. Das Wichtigste in Kürze + Wegen Corona müssen für das Jahr 2020 auch viele Menschen in Kurzarbeit eine Steuererklärung abgeben + Mehr als 410 Euro Lohnersatz verpflichtet zur Erklärung + Homeoffice-Pauschale soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice entlasten + Pendlerpauschale wird künftig ansteigen + Auch Freibeträge steigen für 2020 Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler mussten schon immer eine Steuererklärung abgeben. In diesem Jahr müssen jedoch weitaus mehr Personen eine Steuererklärung abgeben. Der Grund: Mehr als 410 Euro Lohnersatzleistung verpflichten zur Steuererklärung. Diese Leistung betrifft zum Beispiel Kurzarbeiter, Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern, Eltern sowie Bezieher von Arbeitslosengeld. Auch Insolvenzzahlungen ab dieser Höhe sind davon betroffen – und infolge der Corona-Pandemie in vielen Branchen wahrscheinlich. Gut zu wissen: Kurzarbeitergeld ist theoretisch steuerfrei, muss aber auf andere Einkünfte herauf addiert werden. Am Ende zählt das Gesamteinkommen. Dadurch ergibt sich in vielen Fällen doch noch eine Steuerpflicht. Homeoffice ist in Zeiten der Corona-Pandemie ein Thema, mit dem viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im vergangenen Jahr erstmals in Berührung kamen. Der Staat reagiert mit einer Homeoffice-Pauschale: Bis zu 600 Euro können in Form von Werbungskosten abgesetzt werden. Dies entspricht maximal 120 Tagen im Jahr, die mit jeweils 5 Euro angesetzt werden. Sobald eine einzige Fahrt zum eigentlichen Arbeitsplatz erfolgte, kann die Pauschale jedoch für diesen Tag nicht mehr angewendet werden. Von der Pauschale profitieren nur diejenigen, die Werbungskosten von mehr als 1.000 Euro ansetzen können. Für Fahrten zum Unternehmen greift nach wie vor die Pendlerpauschale. Pro gefahrenem Kilometer zur Arbeitsstelle wird diese mit 30 Cent kalkuliert. Für die Berechnung wird eine einmalige Fahrt herangezogen – das gilt auch dann, wenn beispielsweise für die Pause zu Hause eine weitere Fahrt gemacht wurde. Ab 2021 steigt die Pauschale auf 35 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer, ab 2024 sogar auf 38 Cent. Dadurch sollen höhere Benzinpreise durch das Klimapaket ausgeglichen werden. Aber: Die Pendlerpauschale gilt auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen und somit von den Tankpreisen gar nicht betroffen sind. Im Steuerjahr 2020 winken außerdem höhere Freibeträge. Steuerfrei sind 2020 insgesamt Einkünfte, die ein Einkommen von 9.408 Euro brutto nicht übersteigen. Das sind 240 Euro mehr als noch im Vorjahr. Diese betreffen sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Selbstständige, Studierende, Auszubildende oder Rentnerinnen und Rentner. Bei gemeinsam veranlagten Paaren gelten sogar Freibeträge von 18.816 Euro. Weitere Vorteile ergeben sich bei den Freibeträgen für Eltern. So liegen diese für Alleinerziehende bei 4.008 Euro statt bei 1.908 Euro, der Kinderfreibetrag steigt um 192 Euro an. Entlastungen für die Steuererklärung 2020 bietet vor allem die Homeoffice-Pauschale, außerdem gibt es höhere Freibeträge für das generelle Einkommen sowie in Hinblick auf den Kinderfreibetrag. Künftig sollen auch Pendlerinnen und Pendler bei der Fahrt zur Arbeit stärker entlastet werden: Ein Anstieg der Pendlerpauschale im Jahr 2021 auf 35 Cent pro Kilometer macht den Anfang.

Ronald Reich

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Dieser Beitrag wurde am 27.05.2021 veröffentlicht von:
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