Was tun, wenn der Keller vollgelaufen ist, Das Gebäude zerstört oder das Auto beschädigt wurde? Leistet die Versicherung und wenn ja welche? Und was muss bei der Schadenmeldung beachtet werden?

Was tun, wenn der Keller vollgelaufen ist, Das Gebäude zerstört oder das Auto beschädigt wurde? Leistet die Versicherung und wenn ja welche? Und was muss bei der Schadenmeldung beachtet werden?

Schadenmeldung nach Unwetter

Derzeit gibt es in vielen Regionen Deutschlands regelmäßig Unwetter, die durch Starkregen, Hagel oder Überflutung teils massive Schäden anrichten. Schadenmindernde Arbeiten (z. B. Trocknen von Gebäuden) oder Arbeiten wegen Gefahr im Verzug dürfen auch ohne Freigabe durch den Versicherer beauftragt werden. Es muss also nicht erst auf einen Gutachter gewartet werden. Wichtig: Fotodokumentation erstellen und Rechnungen der schadenmindernden Arbeiten aufheben. Da kommt dann oft die Zusatzfrage: "Muss ein Schaden dem Versicherer sofort gemeldet werden?" Nein, ein Schaden kann dem Versicherer auch erst ein paar Tage nach Eintritt gemeldet werden, eine frühe und zeitnahe Meldung an den Versicherer oder Makler sollte so früh wie möglich erfolgen. Wichtig: Dokumentation des Schadens und der Schadenshöhe. Dennoch müssen erst alle unmittelbaren Gefahrenquellen beseitigt sein. Sorgen Sie deshalb dafür, dass sich der Schaden nicht noch weiter erhöht. Dann können Sie sich mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen. Unabhängig von der konkreten Versicherung gibt es dann bestimmte Informationen, die Sie in Ihrer Schadensmeldung an den Versicherer immer angeben sollten: • Name des Versicherungs­nehmers und Schadenverursachers • Ihre Vollständige Anschrift • Telefonnummer und E‑Mail-Adresse • Versicherungsnummer • kurze, präzise Beschreibung der Schadensart und des Schadenhergangs • Zeitpunkt des Schadens •Auflistung der zu ersetzenden Gegenstände bzw. der benötigten Leistung •Nachweise, Fotos/Videos, Zeugenaussagen anfügen •gegebenenfalls Rechnungen der zu ersetzenden Gegenstände Sofern Sie einen Makler wie mich an Ihrer Seite haben, hat dieser Ihre Kontaktdaten und die Versicherungsdaten und unterstützt Sie bei der Schadenmeldung. Eine Universalversicherung gegen Unwetterschäden gibt es nicht, mehrere Versicherungsarten teilen sich die Risiken. Mieter sollten eine Hausrat-Versicherung abschließen, während Haus- oder Wohnungsbesitzer zusätzlich eine Wohngebäude-Versicherung benötigen. Für Schäden an Fahrzeugen kommt die Teil- oder Vollkaskoversicherung auf. Die Hausrat-Versicherung erstattet Schäden durch Sturm, Brand, Blitzschlag oder Leitungswasser an beweglichen Gütern: Möbel, Teppiche, technische Geräte, Kleidung oder Gartengeräte. Alles, was in der Wohnung und im Keller in Mitleidenschaft gezogen wird, ist versichert. Das gilt meist nicht für Gegenstände, die im Freien gestanden haben, etwa auf der Terrasse oder dem Balkon. Beschädigt sogenannte Überspannung im Stromnetz elektrische Geräte, ist dies in manchen Standard-Policen nicht versichert. Der Bund der Versicherten rät daher, die Versicherungsbedingungen vor einem Abschluss genau zu prüfen und zu vergleichen. Bei Schäden an Haus oder Dach durch Sturm, Hagel, Brand, Blitzschlag oder Leitungswasser tritt die Wohngebäude-Versicherung ein. Allerdings erkennen die meisten Versicherern nur Schäden an, die durch einen Sturm mit mindestens Windstärke 8 (Geschwindigkeit ab 62 km/h) entstanden sind. Deckt der Wind das Dach teilweise ab und Regenwasser beschädigt Wände und Decken, ist auch das versichert. Je nach Police sind selbst Schäden an Gartenhäuschen und Carports eingeschlossen. Schlägt der Blitz ein und löst einen Brand aus, muss die Versicherung ebenfalls zahlen. Auch Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume sollte die Police einschließen. Fließt Wasser allerdings aus einem Fluss ins Haus oder strömt Oberflächenwasser etwa von der Straße ein, ist das nicht durch die Standard Wohngebäude-Versicherung abgedeckt. Für solche Fälle gibt es zusätzlich zur Wohngebäude- oder Hausrat-Versicherung eine Elementarschaden-Versicherung. Auch Schäden durch Erdrutsche, Lawinen, Schneedruck oder Erdbeben werden als Elementarschäden bezeichnet. Versicherer dürfen eine Elementarschaden-Versicherung ablehnen, wenn ihnen das Risiko zu hoch erscheint - etwa wenn ein Haus an einem Fluss steht, der regelmäßig über die Ufer tritt. Stiftung Warentest weist darauf hin, dass eine Zusatzversicherung für Elementarschäden immer wichtiger wird, da Experten mit einer Zunahme schwerer Unwetter mit Starkregen rechnen. Bei den einzelnen Tarifen gebe es teils enorme Unterschiede, Verbraucher sollten Tarife deshalb unbedingt genau vergleichen. Die private Haftpflicht-Versicherung, eine der wichtigsten Versicherungen, kann ebenfalls für Unwetterschäden zuständig sein. Reißt etwa der Sturm einen Blumenkasten vom Balkon und trifft dieser einen Passanten, zahlt die Versicherung des Besitzers an die Geschädigten. Das gilt auch, wenn der Baum eines Gartenbesitzers auf das Auto oder den Zaun des Nachbarn kracht. Bei Mehrfamilienhäusern übernimmt die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung die Regulierung des Schadens. Bei Sturm und Hagelschäden am Auto springt die Teilkaskoversicherung ein. Voraussetzung ist allerdings bei den meisten Versicherern eine Windstärke von mindestens 8. Eine Vollkaskoversicherung springt dagegen unabhängig von der Windstärke ein. Sie greift auch, wenn der Schaden selbst verschuldet ist, etwa, weil der Fahrer gegen einen umgestürzten Baum gefahren ist. Versichert ist in der Regel allerdings nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern nur der Zeitwert des Wagens. Auch die Schadensregulierung bei Wasserschäden an parkenden Autos erfolgt über die Teilkasko. Sie kann allerdings die Zahlung ablehnen, wenn der Wagen nicht rechtzeitig aus einem Überschwemmungsgebiet entfernt wurde, obwohl das möglich gewesen wäre. Entsteht ein Motorschaden beim Durchfahren einer überschwemmten Straße, zahlt die Teilkasko-Versicherung nur, wenn die Überschwemmung ganz plötzlich aufgetreten ist.

Ronald Reich

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Dieser Beitrag wurde am 23.07.2021 veröffentlicht von:
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