Am 1. Januar 2022 sinkt der sogenannte Höchstrechnungszin...

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Am 1. Januar 2022 sinkt der sogenannte Höchstrechnungszins von 0,9 auf 0,25 Prozent. Das hat deutliche Auswirkungen auf Vorsorgeverträge, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Und das gilt auch für die essentielle Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer noch bis Ende dieses Jahres handelt, sichert sich nicht nur niedrigere Versicherungsbeiträge sondern auch den aktuellen Gesundheitszustand. Was ist der Höchstrechnungszins? Versicherer nutzen mehrere Elemente, um private Vorsorgelösungen zu berechnen. Auch der sogenannte Höchstrechnungszins ist dabei ein Bestandteil. Er ist der Zinssatz, den die Versicherer maximal zur Kalkulation von Vorsorgelösungen mit Garantien nutzen dürfen. Je niedriger der Höchstrechnungszins ist, desto höher ist der Anteil, den die Versicherer zur Finanzierung ihrer Garantien in sichere, aber renditeschwache Anlagen aufwenden müssen. Warum sinkt der Höchstrechnungszins? Die Absenkung des Höchstrechnungszinses wurde gesetzlich festgesetzt wegen des seit Längerem herrschenden Niedrigzinsumfelds an den Kapitalmärkten. Der Höchstrechnungszins wird regelmäßig angepasst, wenn es die Marktsituation erfordert, zuletzt 2017. Was bedeutet die Senkung? Für alle, die erst ab 1. Januar 2022 vorsorgen wollen, hat die Absenkung des Höchstrechnungszinses gravierende Folgen. Bei Altersvorsorgeverträgen mit Garantien, die ab dann abgeschlossen werden bedeutet das, dass bei gleichbleibenden Beiträgen über die gesamte Laufzeit das garantierte Kapital am Ende der Laufzeit wesentlich geringer ausfallen wird. Und Neuverträge von Versicherungen, die zur Einkommenssicherung dienen, wie zum Beispiel die unerlässliche Berufsunfähigkeitsversicherung, werden ab dem kommenden Jahr teurer. Berufsunfähigkeitsversicherung: Darum lohnt sich ein Vertragsabschluss noch in diesem Jahr 2021 Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert Ihren Lebensstandard, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihrer Arbeit gar nicht mehr oder nur noch teilweise nachgehen können. Generell gilt: Je früher eine BU abgeschlossen wird, desto besser. Denn Faktoren wie das Alter bei Vertragsabschluss, die Vertragslaufzeit und etwaige Vorerkrankungen beeinflussen die Monatsbeiträge Ihrer BU – ebenso wie der Höchstrechnungszins. Mit einem Abschluss in diesem Jahr sichern Sie sich also neben ihren aktuellen Gesundheitsergebnissen auch den aktuell höheren Höchstrechnungszins. Interessant für Eltern: Sogar schon für minderjährige Kinder besteht die Möglichkeit der Absicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung, auch wenn Kinder natürlich noch keinen „Beruf“ haben. Hat Ihr Kind aber beispielsweise noch in der Schulzeit einen Unfall oder erkrankt so schwer, dass es über einen längeren Zeitraum oder sogar gar nicht mehr am Schulunterricht teinehmen kann, erhält es eine Berufsunfähigkeitsrente bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Eine BU lohnt sich für alle: Schüler, Azubis, Angestellte, Studierende und Selbständige. Außerdem stellen Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen die häufigste Ursache für Arbeitsausfälle dar, direkt gefolgt von Erkrankungen des Skeletts und des Bewegungsapparats. Ein vermeintlich ruhiger Job am Schreibtisch garantiert also keine gute Gesundheit. Je jünger Sie bei Vertragsbeginn sind, desto höher sind Ihre Einsparungen. Jetzt handeln und Vorteile sichern Die Abenkung des Höchstrechnungszinses ist beschlossene Sache. Wer höhere Zinsen und günstigere Beiträge für die gleiche Leistung möchte, sollte noch in diesem Jahr handeln. Welche Möglichkeiten des BU-Schutzes in Frage kommen, klären wir am besten in einem persönlichen Gespräch. Sie haben durch mich Zugriff auf alle relevanten Produkte am Markt und ermittelt gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie, wie Sie sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.

Ronald Reich

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Dieser Beitrag wurde am 18.10.2021 veröffentlicht von:
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