Skifahren in Italien: Privathaftpflicht notwendig
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Skifahren in Italien: Privathaftpflicht notwendig
Seit dem 1. Januar 2022 wird in Italien für die Nutzung einer Skipiste ein Beleg benötigt, dass ihr über eine gültige Privathaftpflichtversicherung verfügt. Der Versicherungsschutz im Rahmen der meisten Privathaftpflichtabsicherungen beinhaltet auch den Wintersport und dieser gilt ebenso für das Ausland.
Hintergrund der Einführung des Nachweises ist, dass in den Skigebieten jedes Jahr mehr als 20 Millionen WintersportlerInnen aktiv sind. Damit verbunden ist die Verletzungsgefahr entsprechend hoch. Italien hat daher, bisher als einziges europäisches Land, reagiert und die Nachweispflicht eingeführt, womit Skifahrer und Snowboarder eine gültige Haftpflichtversicherung vorlegen müssen, die Sach- und Personenschäden umfasst.
Wer trotz fehlendem Versicherungsnachweis unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 bis 150 Euro rechnen sowie auch einem möglichen Entzug des Skipasses. Fehlt der Nachweis, kann vor Ort gemeinsam mit dem Skipass eine entsprechende Tages-Police abgeschlossen werden. Stand Januar 2022 ist diese für 2,50 Euro pro Tag beantragbar.
Bei der Planung des Skiurlaubs sollte dies beachtet werden und fordert daher frühzeitig beim Versicherer eine Bestätigung an. Hierbei ist zu beachten, dass alle Personen mit Geburtsdatum genannt werden, die einen Nachweis benötigen und dementsprechend namentlich in der Bestätigung erfasst werden.
Die Anforderung einer solchen Bestätigung kann bei den Versicherern per E-Mail erfolgen. Hier muss eine derzeitige Bearbeitungszeit von 2-3 Werktagen berücksichtigt werden. Die Zusendung der Bestätigung ist selbstverständlich wie gewohnt per E-Mail an Kunden und mich als Berater möglich.
Nach den aktuell vorliegenden Informationen ist eine deutschsprachige Bestätigung ausreichend oder alternativ eine Versicherungspolice mit Nennung aller versicherten Personen mit Geburtsdatum als Nachweis.
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