Kennt ihr die Camping-Inhaltsversicherung? Die WoMobil-V...

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Kennt ihr die Camping-Inhaltsversicherung? Die WoMobil-Versicherung ist für den Urlaub oder Kurztrip mit dem Campingfahrzeug gemacht. Das Produkt sichert den Inhalt von Wohnwagen, Wohnmobilen, Campingbussen und PKW unterwegs und auf Reisen ab. Dies gilt für gemietete und für eigene Fahrzeuge. Es besteht Versicherungsschutz bei Einbruchdiebstahl, Raub (auch bei Totalentwendung des Fahrzeuges), Vandalismus, Unfall des Kraftfahrzeuges, Brand / Explosion / Blitzschlag sowie Sturm / Hagel, Elementarereignisse, Fährrisiko / Havarie Die Versicherungssumme beträgt 20.000 Euro. Der Inhaltsschutz umfasst auch elektronische Geräte (z.B. Smartphones, Laptops, Tablets), Fahrräder und Sportgeräte (als Inhalt oder außen am Kraftfahrzeug befestigt), den Inhalt von verschlossenen Dach- und Heckboxen sowie beruflich überlassene Gegenstände bis zu 7.500 Euro. Highlight: Wertsachen und Bargeld sind bis zu einer Summe von 3.500 Euro versichert. Auch für Sachen im Vor-/Dachzelt oder auf der selbstgenutzten Parzelle außerhalb des versicherten Kraftfahrzeuges besteht Versicherungsschutz. Inhalt, der leicht zu entwenden ist, muss beim Verlassen der Parzelle verstaut und die Zugänge zum Vorzelt verschlossen haben. Das Vorzelt muss dabei nicht abgeschlossen, aber geschlossen sein, um einen Diebstahl oder eine Beschädigung möglichst zu verhindern. Hiervon ausgenommen sind elektronische Geräte, sowie Wertsachen und Bargeld. Die WoMobil-Versicherung gilt weltweit ohne zeitliche Begrenzung. Für nähere Informationen ruft mich an oder nutzt meine E-Mail ronald.reich@mlp.de. Der Jahresbeitrag (inkl. Versicherungssteuer) beträgt 74,26 Euro. (Sofern der Vertrag nicht ordentlich gekündigt wird, verlängert sich dieser stillschweigend um 1 Jahr.) Wichtige Hinweise / Ausschlüsse: Der Tarif greift nicht für Inhalt von Fahrzeugen, die dauerhaft stehen, sprich sogenanntes Dauercamping betreiben. Bei Dauercamping nutzen Sie auch den Kontakt zu mir. Versicherungsschutz besteht auch für Sachen in Wohnmobilen, Wohnwagen sowie Campingfahrzeugen welche außerhalb von ausgeschilderten bzw. ausgewiesenen Camping-plätzen unbeaufsichtigt abgestellt wurden. Bei Schäden zwischen 24 Uhr und 6 Uhr besteht ein Selbstbehalt in Höhe von 250 Euro, wenn der Schaden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Diebstahl des Fahrzeuges, Raub oder räuberische Erpressung ereignete.

Ronald Reich

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Dieser Beitrag wurde am 11.02.2022 veröffentlicht von:
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aus Kiel

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