Wer bekommt Wohnungsbaupämie?

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Seit dem Jahr 2021 wurden die Bedingungen für die Wohnungsbauprämie deutlich verbessert. Ab dem 16. Lebensjahr sind Jugendliche Wohnungsbauprämienberechtigt. Dazu benötigen Sie allerdings einen Bausparvertrag welcher auf Ihren Namen läuft, auch wenn Sie diesen nicht selber besparen. Die Einkommensgrenze für Alleinstehende beträgt dazu 35 000,00 € jährlich und bei einer Sparleistung in Höhe von 700,00 € pro Jahr erhalten Sie 70,00 € = 10 % an Wohnungsbauprämie vom Staat auf Ihren Vertrag. Damit möchte unser Staat Leute mit einem geringeren Einkommen unterstützen um Ihnen später evtl. den Sprung ins Eigenehim zu erleichtern.

Sabine Höret

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Dieser Beitrag wurde am 14.02.2023 veröffentlicht von:
Sabine Höret

aus Ulm

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