Ruhestandsplanung ab dem 50. Lebensjahr

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In zehn bis fünfzehn Jahren ist es so weit... Wir prüfen gemeinsam wie Ihre Versorgungssituation aussehen wird und beraten über Wege, eine möglich Versorgungslücke zu schließen. Ebenfalls besprechen wir die perspektivische Nachlassplanung und rechtliche Vorsorge (Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung). Für diese Tätigkeit berechnen wir ein Honorar, welches sich nach dem Planungsaufwand richtet.

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Stefan Lahmeyer

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Dieser Beitrag wurde am 14.04.2023 veröffentlicht von:
Stefan Lahmeyer

aus Gau-Odernheim

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