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Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Seit Jahren steht fest: die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter, so dass die Renten Phase immer länger wird. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein. Daher funktioniert der sog. "Generationenvertrag" nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzlich Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen und das möglichst frühzeitig! Dass betriebliche Altersvorsorge eine der kapitaleffizientesten Wege zusätzlicher Vorsorge darstellt, hat auch die Politik erkannt und mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eine Neuausrichtung der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen. Das Gesetz trat zum 1.01.2018 in Kraft und soll insbesondere die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge bei kleinen und mittelständischen Unternehmen erhöhen sowie die betriebliche Altersvorsorge allgemein attraktiver machen. Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Einzelnen finden Sie unter: https://landingpage.vema-eg.de/?z=brsg&m=empathy&p=direktversicherung

Toni Dinkic

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Dieser Beitrag wurde am 30.07.2019 veröffentlicht von:
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