Mit 50 beginnt die Jugend des Alters und auch die Ruhestandsplanung

Mit 50 beginnt die Jugend des Alters und auch die Ruhestandsplanung
Der 50. Geburtstag ist ein besonderer Tag und allemal ein Grund zum Feiern. Anschließend fällt der Blick häufig auf das bisher Erreichte. Da ist das Familienglück ebenso wie die berufliche Karriere. Manche Herausforderungen waren zu meistern und nicht selten auch harte Einschnitte. Ein individueller Lebensstandard ist erarbeitet und die finanziellen Weichen sind gestellt, damit sich der Ruhestand unbeschwert genießen lässt. Doch erstmals gehen die Gedanken weiter und rücken eine Frage in den Mittelpunkt: Wie bereite ich mich am besten auf die Zeit nach dem Berufsleben vor? Zunächst dreht sich alles um die persönlichen Vorhaben, Wünsche und Ziele, die dann umgesetzt werden sollen. Da geht es zum Beispiel um die eigene Wohnsituation und etwaige Umbauten. Reiseaktivitäten stehen oft auf der Agenda und ein neuer Pkw. Zusätzlichen Aufwand kann die Bewirtschaftung einer eigenen Immobilie verursachen. Im Gegenzug rückt die Finanzierung der geplanten Aktivitäten in den Fokus. Vorrangig kommt es dabei auf folgende Aspekte an: Welche Einnahmen fließen ab Rentenbeginn und wie sollten diese kombiniert werden, um die Bezahlung fixer und variabler Ausgaben sicherzustellen? Vielleicht kann das Ruhestandsvermögen durch den Verkauf von Sachwerten angereichert werden. Zudem fallen manche Beitragszahlungen weg, wie zum Beispiel für die Altersvorsorge und die Absicherung der Berufsunfähigkeit. Sind Staat und Arbeitgeber bestmöglich an der Altersvorsorge beteiligt, damit der Eigenaufwand weiterhin so gering wie möglich ausfällt? Vielfach kann die Basisrente eine nutzbringende Option darstellen. Seit Jahresanfang gilt die maximale steuerliche Abzugsfähigkeit, sodass sich, je nach Grenzsteuersatz, bis nahezu die Hälfte der Beiträge vom Staat finanzieren lassen (siehe Beitrag „Basisrente“). Entsprechen die gewählten Anlageformen nach wie vor den individuellen Sicherheitsbedürfnissen, die mit zunehmendem Alter häufig steigen? Dabei gilt es zu prüfen, ob die geänderten Anforderungen mit den Bedingungen an den Kapitalmärkten korrespondieren. Keine Frage. Viele Stellschrauben mit unterschiedlichen Auswirkungen sind zu berücksichtigen. Mithilfe der Ruhestandsplanung können alle für die Altersvorsorge gedachten Sparprozesse, erwartete Rentenzahlungen ebenso wie Kapitalabflüsse sehr präzise analysiert und grafisch dargestellt werden. Damit wird eine hohe Transparenz erreicht und die Voraussetzungen für eine bestmögliche Liquiditätsplanung geschaffen – damit die im Ruhestand erwarteten Ausgaben bezahlt und Ihre Aktivitäten plangemäß umgesetzt werden können. Wann hast du begonnen deine dritte Lebensphase zu planen?

Weitere Informationen

Felix Kroll

Erfahren Sie mehr über den Finanzexperten.
Zum Beraterprofil

Alle Beiträge

Alle Artikel von Felix Kroll
Zu den Beiträgen

WhoFinance

Finden Sie die richtige Beratung in Ihrer Nähe.
Zu WhoFinance
Dieser Beitrag wurde am 29.06.2023 veröffentlicht von:
Felix Kroll

aus Bad Neuenahr-Ahrweiler

4,9 (68)

Felix Kroll gleich kontaktieren

Ihre Daten werden vertraulich behandelt - mehr Infos zum Datenschutz. Ihre Nachricht wird verschlüsselt übertragen.

Weitere News von Felix Kroll

12.11.2023
Geldanlage

NEWSLETTER Ausgabe - Herbst 2023

Liebe Leserinnen und Leser, anbei erhalten Sie den aktuellen Plansecur-Newsletter mit ausgesuchten Themen rund um Vermögen und Absicherung. Ich freue mich auf Ihr Feedback dazu. Viel Vergnügen bei der Lektüre! Für weitere Details stehe ich Ihnen gerne... weiterlesen
03.10.2023
Geldanlage

Kapitalmarktbericht 3/2023: WOHIN BEWEGEN SICH DIE ZINSEN?

An den Kapitalmärkten machen derzeit Begriffe aus der Bergsteiger-Szene die Runde. Da wird von einer Hochebene gesprochen, vom Tafelberg, dem Matterhorn und dem Zinsgipfel. Dabei geht es stets um dieselbe Frage, die Marktteilnehmer derzeit wie kaum eine... weiterlesen
27.09.2023
Private Banking

Muss ich wirklich ein Testament verfassen?

Grundsätzlich besteht keine Pflicht, ein eigenes Testament zu verfassen. Hat der Verstorbene keinen letzten Willen festgehalten, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie bestimmt, wer welchen Anteil des Erbes erhält. Der hinterbliebene Ehepartner wird als... weiterlesen