Hoffentlich kommt es so! Investition und degressive AfA: Das Wachstumschancengesetz Mehr Chan­cen für Wachs­tum: mehr In­ves­ti­tio­nen, In­no­va­tio­nen und ein ein­fa­che­res Steu­er­sys­tem

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BMF Monatsbericht 2023 (muss noch vom Bundestag verabschiedet werden) Degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter wird mit zeitnaher Wirkung wieder ermöglicht. Ihre temporäre Begrenzung setzt Anreize für zügige Investitionsentscheidungen. Die degressive Abschreibung kann für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Januar 2025 angeschafft oder hergestellt worden sind, anstelle der linearen Abschreibung in Anspruch genommen werden. Die degressive Abschreibung ist angesichts der derzeitigen Wachstumsschwäche sowie der strukturellen Probleme geboten. Denn sie setzt einen deutlichen konjunkturellen Impuls, fördert die schnellere Refinanzierung und setzt Anreize für innovative Investitionen, die zur strukturellen Weiterentwicklung beitragen.

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Dieser Beitrag wurde am 08.11.2023 veröffentlicht von:
Marc Rohr

aus Saarbrücken

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