Soll vom Bundestag verabschiedet werden: Degressive Afa von 6% für neue Wohngebäude ab 1.10.2023

Soll vom Bundestag verabschiedet werden: Degressive Afa von 6% für neue Wohngebäude ab 1.10.2023
Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude (ist noch in der Lesung): Aufgrund des akuten Wohnraummangels sowie der anhaltenden wirtschaftlichen Belastungen durch hohe Baukosten wird als Maßnahme zur Förderung des Wohnungsbaus und zur Unterstützung der Bauwirtschaft auch die Inanspruchnahme einer geometrisch-degressiven Abschreibung in Höhe von 6 Prozent für neue Gebäude befristet ermöglicht. Die neue degressive Abschreibungsmöglichkeit wird für Gebäude gelten, die Wohnzwecken dienen und mit deren Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wird. Damit werden auch im Bausektor klare Investitionsanreize gesetzt, denn die degressive Abschreibung fördert auch an dieser Stelle die schnellere Refinanzierung und schafft über diesen Mechanismus Investitionsanreize, die zu einer nötigen Stabilisierung der Bauwirtschaft beitragen können. (BMF Monatsbericht Sept. 2023)

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Dieser Beitrag wurde am 08.11.2023 veröffentlicht von:
Marc Rohr

aus Saarbrücken

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