Erben & Schenken - Nachfolge sauber regeln und Steuerlast reduzieren

Erben & Schenken - Nachfolge sauber regeln und Steuerlast reduzieren

Wenn Immobilien und/oder Firmenanteile vererbt werden, sind die Freibeträge sehr schnell ausgeschöpft. Wer dann noch Cash oder Wertpapiere weiter geben möchte, muss voher die richtigen Strukturen aufbauen, um für sich und zu Lebzeiten als auch für seine Erben die richtigen Weichen zu stellen.

Ausserdem soll es vorkommen, dass gewisse Vermögensteile nur bestimmten Personen unstrittig zugeordnet werden sollen. Das vermeidet Zwist und spart Steuern.

Übersicht Freibeträge:

•Ehepartner:  500.000 €

•Kind:  400.000 €

•Enkel:  200.000 € oder 400.000 € (Eltern der Enkel verstorben)

•Eltern und Grosseltern: 100.000 € (bei Erwerb von Todes wegen)

•Alle übrigen Personen:  20.000 € (auch Geschwister!)

•Problematik: nicht erst durch die Preissteigerungen bei Immobilien in den letzten Jahren sind selbst die angehobenen Freibeträge oft schon mit einer Immobilie & Inventar mehr als ausgeschöpft.

•Folge: oft müssen Immobilien oder Wertpapiere verkauft werden, um Erbschaftssteuer und Abgeltungssteuer zu zahlen.

 

Wird dann noch ein Wertpapierdepot vererbt, ergibt sich häufig diese Situation:

-11% Erbschaftssteuer von 250K = 27.500 €

-25% Abgeltungssteuer von 250K = 62.500 €

Steuerabzug gesamt = 90.000 € (36% vom Depot!)

 

Wird das Depot jedoch in einer steueroptimierten Lagerstelle verwaltet, kann sich folgende Situation ergeben:

0% Erbschaftssteuer von 250K = 0 €

0% Abgeltungssteuer von 250K = 0 €

Steuerabzug gesamt = 0 € (0% vom Depot!)

 

Weitere Vorteile der steueroptimierten Lagerstelle sind:

 

  • saubere Nachfolgeregelung in der Familie
  • steuerfreie Wiederanlage laufender Erträge
  • steuerfreies Umschichten
  • keine Vorabpauschale
  • Eltern, Grosseltern, Kinder, Enkel, Geschwister - Generationenverträge etc. möglich zwischen mehreren Personen
  • Zeitpunkt und Geldkontrolle verbleibt beim Geldgeber, geregelte Zugriffsrechte
  • keine Notarkosten

 

Ob und in welchem Umfang das in Ihren Fall einsetzbar ist, erfahren Sie in einem kostenfreien Erstgespräch.

Tobias Meckel

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Dieser Beitrag wurde am 09.02.2024 veröffentlicht von:
Tobias Meckel

aus Bensheim

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